Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften

Weiterführende Informationen

  • Studieninhalte und Studienschwerpunkte

    Der Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften mit den Studienschwerpunkten „Lernförderung und Erziehungshilfe (LE)“ oder „Sprach- und Kommunikationstherapie (SKT)“ ermöglicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Forschungsfragestellungen in außerschulischen sonderpädagogischen Handlungsfeldern.

    Einer der beiden Schwerpunkte wird zu Beginn des Masterstudiums gewählt. Neben einer fundierten Auseinandersetzung mit Forschungstheorien und -methoden liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Bereichen Diagnostik sowie Intervention & Evaluation . Durch die Angebote zu wissenschaftlichen Forschungsmethoden in Psychologie und Soziologie sowie durch die Einbindung von Studierenden in die aktuellen Forschungsprojekte am Institut für Sonderpädagogik sind Möglichkeiten zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen und dem Sammeln eigener Forschungserfahrungen gegeben. Durch die Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im Bereich der Sprach- und Kommunikationstherapie wird eine Ausbildung mit hohen theoretisch reflektierten Praxisanteilen gewährleistet.

    Bei dem Studienschwerpunkt Lernförderung und Erziehungshilfe (LE) stehen Formen der sonderpädagogischen Unterstützung, die den Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen und Lernbeeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen und die Beratung und Zusammenarbeit mit Personen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen thematisieren im Mittelpunkt. Eine Spezialisierung in den sonderpädagogischen Handlungsformaten von Förderung, Beratung, Konsultation und Kooperation erfolgt hierbei vor dem Hintergrund der verschiedenen institutionellen Kontexte wie Heimerziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendstrafvollzug, Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen, schulergänzenden Maßnahmen/Lernbegleitung, vorschulische Förderung und Frühförderung sowie berufliche Rehabilitation.

    Der Studienschwerpunkt Sprach- und Kommunikationstherapie (SKT) befähigt zur Arbeit als Sprach- und Kommunikationstherapeut*in, bei der man Menschen beim Herstellen oder Verbessern ihrer kommunikativen Möglichkeiten unterstützt. Er wird in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten und ermöglicht eine interdisziplinäre wissenschaftliche Ausbildung, bei der sich naturwissenschaftlich-medizinische, linguistische und sozialwissenschaftlich-psychische Perspektiven zu Sprach- und Kommunikationsstörungen ergänzen. Die beruflichen Perspektiven reichen von der Tätigkeit als Sprach-, Sprech- und Stimmtherapeut*in in sprachtherapeutischen/ logopädischen Praxen, Kliniken, Rehabilitations-Einrichtungen, Kindergärten etc. über die Koordinations- und Supervisionstätigkeit in einem Therapeut*innenteam in der Rehabilitation von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen. (Nähere Informationen zur Berufstätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entnehmen Sie dem Merkblatt zum Studiengang auf der Download-Seite). Weitere Arbeitsbereiche sind Kommunikationstraining und Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Studium qualifiziert für Tätigkeiten in Lehre und wissenschaftlicher Forschung an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen.

    Je nach Studienschwerpunkt sind die Absolventinnen und Absolventen zur Übernahme von (Leitungs-) Funktionen im Bereich der Lernförderung und Erziehungshilfe beziehungsweise der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie befähigt. Weitere Bereiche sind Öffentlichkeitsarbeit, Konzeptentwicklung, wissenschaftliche Dokumentation und Evaluation sowie übergreifende Organisation und Management.

  • Studienaufbau und Modulübersicht

    Der Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften baut auf dem Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (oder einem fachlich eng verwandten Studiengang) auf und hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Insgesamt müssen 120 Leistungspunkte erworben werden.

    Das Studium umfasst den Pflichtbereich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungstheorien und Forschungsmethoden, sowie die Bereiche „Diagnostik“ und „Intervention & Evaluation“. In jeden der drei Bereiche sind einführende Pflichtmodule zu durchlaufen, unabhängig vom Studienschwerpunkt. Daran schließen sich Wahlpflichtmodule an, die in dem jeweiligen Schwerpunkt absolviert werden. Es erfolgt eine Vertiefung und Anwendung des Grundlagenwissens sowie die Aneignung spezifischer Kompetenzen. Dies beinhaltet die kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschungslandschaft, das Absolvieren und Nachbereiten zweier Praktika und eines speziellen Projekts (zuzüglich dessen Präsentation), das Erarbeiten von Diagnostik(-verfahren) und deren Auswertung sowie spezifischer Interventionsmaßnahmen und -strategien und deren Evaluation in der Praxis. Das Studium ermöglicht so eine fachwissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung mit hohen theoretisch reflektierten Praxisanteilen, die wissenschaftliche Erforschung der sonderpädagogischen Handlungsfelder und ihrer professionellen Handlungskonzepte, die Entwicklung von Methodenkompetenz sowie der Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Studiengang wird mit dem Master of Arts abgeschlossen.

    Kernbereich: Forschungstheorien und Forschungsmethoden

    Kompetenzbereich: Diagnostik

    Kompetenzbereich: Intervention und Evaluation

    Pflichtbereich

    MA 1: Datenquellen und Erhebungsmethoden

    MA 2: Diagnostik in Theorie und Praxis

    MA 3: Intervention in Theorie und Praxis

    Wahlpflichtbereich
    („Lernförderung u. Erziehungshilfe“ oder „Sprach- und Kommunikationstherapie“)

     

    • LE 1/SKT 1: Aktuelle Forschungsfragen
    • LE 2/SKT 2: Projekt
    • LE 3/SKT 3: Masterarbeit im Studienschwerpunkt

     

    • LE 4/SKT 4: Diagnostik
    • LE 5/SKT 5: Praxis der Diagnostik (inkl. Praktikum

     

    • LE 6/SKT 6: Intervention
    • LE 7/SKT 7 : Praxis der Intervention (inkl. Praktikum)
  • Downloads / Dokumente zum Studiengang

    Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften

     

    Dokumente für die GKV Zulassung im Schwerpunkt SKT

    Die Studiengänge Bachelor Sonderpägogik (mit dem Profil Sprache und Kommunikation) und dem anschließenden Masterstudiengang Sonderpägogik und Rehabilitationswissenschaften (mit dem Schwerpunkt Sprach- und Kommunikationtherapie) sind in den Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen. Folgende Dokumente sind für Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes relevant.

    • Anlage 5: Zulassung (hier finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen)
    • Anlage 5: Zulassung - Anhang 3 (hier finden Sie die Zulassung nach Studiengängen)

    Informationen zu den Studiengängen bzw. dem Schwerpunkt Sprache und Kommunikation in den Studiengängen finden Sie auf der Abteilungsseite des Lehrgebiets Sprach-Pädagogik und –Therapie.

    Informationen für Quereinsteiger und für Einzelfallprüfungen

    Dokumentation der Lehrveranstaltungen

    Dokumentation der Praktika

    Zur Prüfung der Unterlagen der Praktikumsdokumentation wenden Sie sich bitte zuerst an Frau Pflughoft.

  • Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung

    Die Aufnahme in den Studiengang ist jeweils ausschließlich zum Wintersemester möglich. Die schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli eines Jahres bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

    Für den Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften benötigen Sie ein Bachelor-, Diplom-, Staatsexamensstudium in Sonderpädagogik oder einem fachlich eng verwandten Studiengang (z.B. Psychologie, Logopädie), mit min. 9 LP in sonderpädagogischen Grundlagenveranstaltungen (bzw. mind. 150 LP wenn das Studium zur Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen ist). Die letztendliche Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft der Zulassungsausschuss.   

    Neben den allgemeinen Zugangsbedingungen müssen spezifische Kenntnisse/Inhalte für den angestrebten Schwerpunkt nachgewiesen werden. Weiter muss der Nachweis von Englisch als Fremdsprache eingereicht werden. Dieser kann jedoch auch im Verlauf der ersten beiden Studiensemester erbracht und nachgereicht werden. Dies gilt auch für max. drei der spezifischen Zugangsvoraussetzungen, die für den jeweiligen Schwerpunkt nachzuweisen sind, und die sonderpädagogische Grundlagenveranstaltungen. Genauere Informationen zu den Zugangsbedingungen (allgemeine und schwerpunktspezifische Zugangsvoraussetzungen) sind in der Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften einsehbar.

  • Studium und Übergang in den Beruf - Absolvent*innen berichten

    Hier finden Sie Berichte unserer Absolvent*innen, die Ihnen Übergänge vom Studium in das Berufsleben aufzeigen. 

Prüfungsinformationen und -zeiträume

Allgemeine Prüfungsinformationen entnehmen Sie bitte der Website der Philosophischen Fakultät / zentralen Website.

Prüfungsausschuss M.A.

Informationen zum Prüfungsausschuss Master Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften (M.A.) finden Sie auf den Seiten der Leibniz School of Education.

Zulassungsausschuss M.A.

Informationen zum Zulassungsauschuss Master Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften (M.A.) finden Sie auf den Seiten der Leibniz School of Education.