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MaL Svenja Nike Hoffmann: „Zwischen Förderung und Missachtung von Partizipation – Eine Analyse von institutionellen Partizipationsrechten aus der Perspektive sonderpädagogisch markierter jugendlicher Schüler*innen im FSP EsE (Arbeitstitel)
Betreuung: Prof. Dr. Birgit Herz
Laufzeit: ab 2022
Projektbeschreibung:
Kinder und Jugendliche, die in ihrem Erleben und Verhalten als förderbedürftig beurteilt werden, sollen durch pädagogische Adressierung in ihren Aufwuchs-, Entwicklungs-, Lebens-, Bildungs-, und Teilhabebedingungen unterstützt werden. Im Positionspapier der Fachdisziplin wird im Sinne einer advokatischen Ethik formuliert, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen erfordere, dass „Unterstützung auf der Grundlage einer individuellen, partizipativ und prozesshaft angelegten, diagnosegeleiteten Bildungs-, Erziehungs-, Förder-, […] [planung (Anm. d. Verf.)]“ stattfindet (Bleher & Gingelmaier, 2019, S. 96f).
Das Forschungsvorhaben fokussiert den Teilaspekt der partizipativ angedachten schulischen Förderung von Schüler*innen im Förderschwerpunkt EsE. Transnational und normativ gerahmt wird die Partizipation der Schüler*innen durch die UN-Kinderrechtskonvention (1989) , welche Kindern und Jugendlichen mit Artikel 12 „Berücksichtigung des Kindeswillens“ und Artikel 13 „Meinungs- und Informationsfreiheit“ eigene Rechte hinsichtlich ihrer individuellen Interessen, ihres eigenen Willens und die Freiheit dessen zuspricht. Partizipation wird im Sinne eines subjektzentrierten Verständnisses von Kindheit und Erziehung folgendermaßen als handlungsleitendes Paradigma sonderpädagogischer, schulischer Förderung verstanden. Gleichwohl wird durch die juridische Ausformulierung ein ethischer und praktischer Handlungsspielraum deutlich. Die Berücksichtigung des Kindeswillens, die Gestaltung von Partizipationsmöglichkeiten wird von Alter, Entwicklungsstand und individuellen Vorerfahrungen abhängig gemacht. Partizipation von Schüler*innen bleibt folglich in Spannungsfeldern zwischen Förderung, Schutz und Partizipation abhängig der Entscheidungsmacht und Interpretation „Anderer“ – im Kontext Schule von pädagogischem Personal. Insbesondere in Bezug auf Schüler*innen mit Förderbedarf im emotionalen Erleben und sozialen Handeln besteht eine Forschungslücke hinsichtlich der Perspektive auf Partizipationsrechte.
Dieser Forschungslücke nimmt sich das Promotionsprojekt an und verfolgt im Rahmen einer explorativen, dioalogisch konzipierten Untersuchung das Ziel, neue Hypothesen und begriffliche Voraussetzungen zum Verständnis sowie dem Wunsch und Erleben von Partizipation der Schüler*innen formulieren zu können.
Literatur:
Bleher, W. & Gingelmaier, S. (2019). Zum Selbstverständnis einer sonderpädagogischen Fachdisziplin: Das Positionspapier der Forschenden und Lehrenden der „Pädagogik bei Verhaltensstörungen“/ des Förderschwerpunkts „emotionale und soziale Entwiscklung“ an bundesdeutschen Hochschulen. In S. Gingelmaier, W. Bleher, M. Hoanzl & B. Herz (Hrsg.), ESE. Emotionale und Soziale Entwicklung in der Pädagogik der Erziehungshilfe und bei Verhaltensstörungen. Heft 1. Gemeinsam & Verschieden: Was sind die Spezifika des Faches „ESE“? (S. 92-102). Klinkhardt.
Oser, F. & Biedermann, H. (2006). Partizipation – ein Begriff, der ein Meister der Verwirrung ist. In C. Quesel & F. Oser (Hrsg.), Die Mühen der Freiheit. Probleme und Chancen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen (S. 17-39). Ruegger.
Reisenauer, C. (2020). Kinder- und Jugendpartizipation im schulischen Feld – 7 Facetten eines vielversprechenden Begriffs. In S. Gerhartz-Reiter & C. Reisenauer (Hrsg.), Partizipation und Schule. Perspektiven auf Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen (S. 3-22). Wiesbaden: Springer.
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MaL Kristin Balbach: Schulischer Kinderschutz aus bindungstheoretischer Perspektive (Arbeitstitel)
Betreuung: Prof. Dr. Birgit Herz
Laufzeit: ab 2021
Projektbeschreibung:
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MaL Hannah Küwen (ehem. Thiel): Schulpflichtig, förderbedürftig, ausgegrenzt – Eine kulturvergleichende Studie über Verhaltensstörungen (Arbeitstitel)
Betreuung: Prof. Dr. Birgit Herz
Laufzeit: ab 2019
Projektbeschreibung:
Epidemiologische Studien (vgl. etwa Ihle & Esser 2002; Ellinger & Stein 2012) belegen, dass Verhaltensstörungen ein gesellschaftlich verbreitetes Problem darstellen. Dabei sind Auffälligkeiten im Sozialverhalten und emotionalem Erleben nicht situativ, sondern eine Folge aus Erfahrungen von Vernachlässigung, Ausgrenzung, sozialer Deklassierung, Missachtung und Gewalt (vgl. Crain 2013). Die Zielgruppe des wissenschaftlichen Diskurses um Verhaltensstörungen ist in ihrer Ausprägungsform, Intensität und Dauer so heterogen, dass eine klare Beschreibung der Klientel nur begrenzt möglich ist. Die Definition von Verhaltensauffälligkeiten wird durch die Heterogenität der Symptomatik sowie der individuellen Problemlagen erschwert.
Mit der UN BRK erlebt internationale Debatte schulischer Inklusion aller Kinder und Jugendlichen weltweit neuen Aufschwung. Besonders das mit Artikel 24 in Kraft tretende Recht auf ein inklusives Bildungssystem führt zur einem Perspektivwechsel im Umgang mit Exklusions- und Separationspraktiken. Die praktische Umsetzung des Leitgedankens ist international verschieden und abhängig von dem soziohistorischen, ökonomischen sowie politischen Kontext des jeweiligen Landes. Dabei gibt es keine allgemein geltenden Standards im Verständnis darüber, was unter „Behinderung“ verstanden wird und wer inkludiert werden soll, was eine international vergleichende Inklusionsdebatte erschwert (vgl. Leonhardt 2018, 12). Das Promotionsvorhaben „Schulpflichtig, förderbedürftig, ausgegrenzt“ – Eine kulturvergleichende Studie über Verhaltensstörungen“ forciert das Verständnis sowie die praktische Umsetzung des Inklusionsgedankens im Umgang mit der heterogenen Zielgruppe unter den Parametern eines partizipativen Forschungsgedankens und eröffnet einen wechselseitigen Transfer darüber, ob und wie das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf uneingeschränkte Bildungsteilhabe gesichert wird. Ziel der Studie ist, die Gestaltung inklusiver Umbauprozesse in verschiedenen Kontexten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu innovieren. Die Konkretisierung dieses partizipatorischen Forschungsvorhabens findet anhand einer ethnologischen Feldstudie statt. Dabei wird eine konsequente Perspektivübernahme eines Landes des Globalen Südens fokussiert – hier: Peru.
Literatur:
Crain, F. (2013): Gelingt Integration? Schweizer Zeitschrift für Heilpädagogik (19), S. 35-41.
Ehlers, A. (2012): Ich bin mir und dir fremd! Schulpflichtig, förderbedürftig und – ausgegrenzt!, in: Erdély, A., Schmidtke, H.P., Sehrbrock, P. (Hrsg.): International vergleichende Heil- und Sonderpädagogik weltweit. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Ellinger, S. & Stein, R. (2012): Effekte inklusiver Beschulung: Forschungsstand im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. In: Empirische Sonderpädagogik 2012 (2).
Ihle W. & Esser, G. (2002): Epidemiologie psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter, in Psychologische Rundschau 53. Hogrefe Verlag, S. 159-169. Verfügbar unter: doi.org/10.1026//0033-3042.53.4.159
Leonhardt, A. (2018): Schulische Inklusion aus nationaler und internationaler Sicht, in: Leonhardt, A. & Pospischil, M. (Hrsg.): Internationale Ansätze zur schulischen Inklusion. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, S. 11-32.
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Dipl.-Erzw. Nora Haertel: Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe in Fällen von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung. (Arbeitstitel)
Betreuung: Prof. Dr. Birgit Herz
Laufzeit
2015 – 2018
Projektbeschreibung
Ausgangspunkt des Dissertationsprojektes ist eine Untersuchung der Auswirkungen des seit 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Für sämtliche Lehrkräfte im Schulwesen verbindet sich hiermit ein Übergang innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes, welches von der reinen Wahrnehmung und Informationsweitergabe bei Fällen von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung zu einer Etablierung eines eigens zugeschriebenen Auftrages im Kinderschutzgesetz gekennzeichnet wird (vgl. Fischer 2011, S. 292). Diese Zuschreibung seitens des Gesetzgebers erfolgte, obwohl für den Professionsbereich von Lehrkräften bis dato keine pädagogische und institutionelle Kultur in der Wahrnehmung und Umsetzung des Kinderschutzes existierte (vgl. Fischer/Buchholz/Merten 2011, S. 11). Empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Gesetzesnovellierung liegen für das angestrebte Untersuchungsfeld der interinstitutionellen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in Fällen von vermuteter Kindeswohlgefährdung bisher nicht vor. So beschäftigen sich einzelne Studien zwar mit dem Handlungsfeld der Kooperation (vgl. u.a. Behr-Heintze & Lipski 2005; Markowetz & Schwab 2012) bzw. der Umsetzung des BKiSchGes, fokussieren dabei jedoch vornehmlich außerschulische Handlungsfelder (vgl. u.a. Urban- Stahl 2012; Retkowski 2012; Pluto et al. 2012) oder konzentrieren sich ausschließlich auf die Sicht der Leitungsebene beteiligter Institutionen (Projekt: Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - Wissenschaftliche Grundlagen).
In der geplanten Untersuchung sollen daher die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung bzw. die Umsetzungspraxis des erweiterten Aufgabenprofils für den Professionsbereich von LehrerInnen respektive die Bedingungen der derzeitigen Kooperationspraxis analysiert werden. Ziel ist es anhand einer im Mixed-Method-Design angelegten Erhebung systematische Erkenntnisse zur aktuellen Praxisgestaltung im Kinderschutz aus Sicht von Lehrkräften zu erlangen. Ferner sollen letztlich Erkenntnisse zu Gelingensbedingungen und möglichen Hemmnissen im Handlungsfeld des Kinderschutzes gewonnen werden.
Literatur:
Behr-Heintze, A., & Lipski, J. (2005). Schulkooperation. Stand und Perspektive der Zusammenarbeit zwischen Schulen und ihren Partnern. Forschungsbericht des DJI.: Deutsches Jugendinstitut: Schwalbach/Taunus.
Fischer, J. (2011). Lokale Bildungslandschaften als Instrument eines vernetzt kooperierenden Kinderschutzes. In: Fischer, J.; Buchholz, T. & Merten, R. (Hrsg). Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule. VS Verlag: Wiesbaden, S. 289-308.
Fischer, J.; Buchholz, T. & Merten, R. (2011). Kinderschutz als gemeinsame Herausforderung für Jugendhilfe und Schule – eine Einführung. In: Fischer, J.; Buchholz, T. & Merten, R. (Hrsg). Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule. VS Verlag: Wiesbaden, S. 9-16.
Markowetz, R. & J.E. Schwab (2012). Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule - Inklusion und Chancengerechtigkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Klinkhardt: Bad Heilbrunn.
Pluto, L.; Gadow, T.; Seckinger, M. & C. Peucker (2012). Gesetzliche Veränderungen im Kinderschutz - empirische Befunde zu § 8a und § 72a SGB VIII - Perspektiven verschiedener Arbeitsfelder. Deutsches Jugendinstitut: München.
Retkowski, A. (2012). "Was kann die Mutter tatsächlich?" Kinderschutz in Verhandlung zwischen Team und Leitung im Allgemeinen Sozialen Dienst. In: Marthaler, T.; Bode, I.; Bastian, P. & Schroedter, M. (Hrsg.). Rationalitäten des Kinderschutzes: Kindeswohl und soziale Interventionen aus pluraler Perspektive. VS Verlag: Wiesbaden, S. 219-234.
Urban-Stahl, U., & N. Jann (2014). Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ernst Reinhard: München und Basel.Voraussichtlicher Abschluss
2018