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Registrieren
Vor der ersten Ausleihe muss entweder eine Nutzungsordnung vor Ort unterschrieben oder das ausgefüllte Formular mitgebracht werden. Danach wird ein Leseausweis erstellt, auf dem die persönliche Benutzernummer zu finden ist und der zu den Öffnungszeiten abgeholt werden kann. Für bereits registrierte Nutzer*innen liegt der Ausweis schon bereit.
Hier können Sie die Nutzungsbedingungen herunterladen.
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Vormerken
Im Online-Katalog können sich Nutzer*innen über den Reiter Konto einloggen. Hierzu wird die Benutzernummer des Leseausweises benötigt. Im Katalog kann der Ausleihstatus aller Materialien eingesehen sowie Vormerkungen und Bestellungen von Materialien getätigt werden.
Anleitung
- Online-Katalog öffnen (biblino)
- In der Menüleiste oben auf “Konto” klicken
- Mit Ausweisnummer und Nachname anmelden
- Materialien einzeln anklicken und “zu meiner Liste hinzufügen”
- Auf “Meine Liste” in der Menüleiste klicken
- Liste vorbestellen (damit sind Materialien vorgemerkt und können in der nächsten Öffnungszeit im FLOH ausgeliehen werden)
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Verlängern
Materialien können bis zu 3 Mal verlängert werden. Dies ist über das Benutzerkonto des Online-Katalogs möglich.
Anleitung
- Online-Katalog öffnen (biblino)
- In der Menüleiste oben auf “Konto” klicken
- Mit Ausweisnummer und Nachname anmelden
- Verlängerbare Artikel auswählen
- Auf Button “Ausgewählte verlängern” klicken
Technische Probleme!Aufgrund von technischen Problemen ist eine Verlängerung über das Online-Konto derzeit nicht möglich. Wir bitten um Entschuldigung. Bitte schreibt uns zu Verlängerungsanfragen eine E-Mail!
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Ausleihbedingungen
Eine Ausleihe ist über 2 Wochen möglich und kann bis zu 3 Mal verlängert werden. Eine Verlängerung bereits abgelaufener Materialien ist über den Online-Katalog nicht möglich. In diesem Fall kann eine Verlängerung per Mail angefragt werden. Die Ausleihe und Rückgabe von Materialien erfolgt bei den Mitarbeiterinnen vor Ort und ist nur Studierenden, Mitarbeitenden und Alumnis des Instituts für Sonderpädagogik gestattet. Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl entliehener Materialien. Die Voraussetzung ist das Ausfüllen einer Nutzungsordnung. Nutzer*innen haften selbst für Schäden und Verluste.