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Welches Semester eignet sich für einen Auslandsaufenthalt?
Hinweis vorab: Am IfS können sich Studierende ab dem 3. Semester mit der Planung ihres Auslandsaufenthalts befassen. Es wird empfohlen, das Grundstudium abgeschlossen zu haben (am besten Module A-D), bevor man ins Ausland geht. Eine Bewerbung bereits im 1. Semester ist daher nicht sinnvoll und wird wegen mangelnder Fachkenntnisse nicht berücksichtigt.
Auslandsaufenthalte werden für die unterschiedlichen Studiengänge in den folgenden Semestern empfohlen:
Bachelor
- 5. oder 6. Semester (abhängig vom Zweitfach)
- i.d.R. nicht vor dem 5. Semester (nur in Einzelfällen möglich, z.B. bei Quereinstieg bzw. Anrechnung vieler Veranstaltungen)
Master
- 2. oder 4. Semester (ggf. auch 3. oder 5. möglich)
- 1. Mastersemester ist aufgrund der großen Anzahl an Veranstaltungen nicht gut möglich
- 3. Semester nur nach Absprache (vorziehen des N-Projektes erforderlich)
- 4. Semester unter Beachtung der MA-Arbeit möglich (ggf. ist ein Vorziehen der N-Präsentation erforderlich)
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Welche Veranstaltungen können anerkannt werden?
WICHTIG: Bitte sprechen Sie die Anerkennungen in den jeweiligen Modulen IMMER zuvor mit den Modulbeauftragten ab und lassen Sie sich die Anerkennungen schriftlich bestätigen. Listen mit den aktuellen Modulbeauftragten finden Sie bei den Studiengängen auf unserer Seite immer unter dem Punkt "Downloads/Dokumente zum Studiengang" oder auf der Seite "Lehrveranstaltungen".
In Frage kommen:
Bachelor Sonderpädagogik
5. Semester
- E.2, E.3
- I.1
- (evtl. G.1 und G.2) Anrechnung i.d.R. möglich
6. Semester
- I.2 kann angerechnet werden
- BA-Begleitseminar kann nicht angerechnet oder vorgezogen werden
- BA-Arbeit kann nachdem Aufenthalt begonnen und ggf. im 1. Mastersemester beendet werden
- G-Praktikum kann vorgezogen werden (semesterbegleitend oder als Sommerschule)
Veranstaltungen der Erziehungswissenschaften, Psychologie und ggf. dem Zweitfach können nach Absprache mit den Ansprechpersonen der Institute ebenfalls anerkannt werden.
Master-Lehramt
2. Semester
- J.1, J.2 kann bei FS Lernen/ESE angerechnet werden, bei GE/Sprache eher nicht
- K.3 muss individuell mit Dozierenden geklärt werden
- N.1 vorziehen oder nachholen
3. Semester
- N.2, M.1 und M.2 können nicht gut vorgezogen oder angerechnet werden
4. Semester
- MA-Arbeit gleiches Vorgehen wie bei BA-Arbeit
- N-Präsentation vorziehen oder ggf. online möglich
Master außerschulisch
- SKT: individuell mit Dozierenden absprechen, Anrechnung meist nicht möglich
- LE: Anrechnung von LE 1.1 bzw. LE 1.2 möglich
Zudem können auch im BA und MEd. auch Veranstaltungen aus Psychologie und Erziehungswissenschaft (und z.T. auch aus dem Zweitfach) anerkannt werden. Für die Anrechnung sind dann die Ansprechpersonen des entsprechenden Insitutes zuständig.
Bei weiteren Fragen zur Anrechnung, wenden Sie sich bitte während der Erasmus-Sprechzeiten an Frau Dr. Henrike Engels (siehe Sprechstundentermine im STUD.IP!).
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Wie viele ECTS muss ich im Ausland erwerben?
Erasmus+-Outgoing Studierende müssen im Ausland mindestens 10 ECTS erwerben, um die Erasmus-Förderung zu erhalten. Dabei ist es egal, ob Sie sich am IfS davon Kurse anrechnen lassen oder nicht.
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Welche Art von Kursen kann ich im Auslandssemester belegen?
- Kurse aus dem Studienfach bzw. mit einem Bezug zum Studienfach (Sonderpädagogik oder Bildungswissenschaften) zu mindestens 50 %
- Sprachkurs(e) (zählt auch zu den ECTS)
- ggf. weitere Kurse (Schlüsselkompetenzen etc.)
speziell für Sonderpädagogik gilt:
- ggf. Kurse aus dem Professionalisierungsbereich (z. B. Psychologie, Erziehungswissenschaft)
- ggf. Kurse aus dem Zweitfach (z.B. Sachunterricht, Musik):
- dies ist nicht bei allen Fächern möglich, da einige Fächer eigene Austauschprogramme (z. B. Deutsch) haben
- können nicht immer angerechnet werden
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Kann man auch an anderen Universitäten ein Semester verbringen?
Innerhalb des Erasmus+ Programmes kann man über das Institut des Zweitfachs deren Partneruniversitäten besuchen.
Über alternative Austauschprogramme oder als Freemover auf eigene Faust können Universitäten innerhalb und außerhalb der EU besucht werden.
Zu den Fördermöglichkeiten zählen bspw. Leibniz PROMOS, Programme des DAAD , ISEP - International Student Exchange Program für Aufenthalte in den USA, Australien, Neuseeland und Kanada, Stipendien von Fulbright und viele weitere. Ansprechpersonen und Informationen finden sich beim Hochschulbüro für Internationales.
Dort findet sich ebenfalls eine Datenbank mit den Partneruniversitäten der LUH.
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Kann man auch Praktika im Ausland absolvieren?
Alternativ können in Rücksprache mit den Praktikumsbeauftragten die Praktika im Ausland absolviert werden. Dazu müssen die jeweiligen Anforderungen berücksichtigt werden (geeignet sind beispw. Bachelor: D-Beobachtungspraktikum, Master of Education: P.1.1 -förderdiagnostisches Praktikum sowie P. 2. 1- sonderpädagogisches Unterrichtspraktikum; MA Sonderpädagogik: LE 7.1 Projektpraktikum). Weitere Informationen zu den Praktika finden Sie auf dieser Übersichtsseite oder unter der Rubrik "Downloads" bei den jeweiligen Studiengängen.
Auslandspraktika müssen i.d.R. von Studierenden selbst organisiert werden. Förderungen über das Hochschulbüro für Internationales sind möglich. Für Praktika innerhalb der EU informieren Sie sich bitte auf dieser Webseite. Zu Praktika außerhalb der EU finden Sie hier Informationen.
Weitere Informationen zur Absolvierung von schulischen Praktika im Ausland finden Sie auf den Seiten der LSE.
Die Leibniz School of Education unterstützt Sie ebenfalls bei der Suche nach Praktikumsplätzen und informiert auf ihrer Homepage über mögliche Praktikumsprogramme.
Allgemeine Informationen zu unterschiedlichen Förderungen für Auslandspraktika und Auslandssemester finden Sie hier.
Das Hochschulbüro für Internationales hat eine Checkliste für die Planung eines Auslandsaufenthaltes zusammengestellt, die ihr hier finden könnt.